BerlinBericht Nr. 62 vom 06.12.2024

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Mit dem Antrag „Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen – Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen“, der am Freitag im Bundestag in erster Lesung beraten wurde, reagiert die CDU/CSU-Fraktion auf die alarmierenden Zahlen zu häuslicher Gewalt in Deutschland. Jede vierte Frau erlebt mindestens einmal im Leben Partnerschaftsgewalt, und alle 48 Stunden wird eine Frau von ihrem Partner getötet. Der gefährlichste Ort ist damit für viele Frauen ihr eigenes Zuhause. Die steigende Zahl der Opfer verdeutlicht die Dringlichkeit eines umfassenden Handlungsansatzes. Die Union setzt sich für einen dritten nationalen Aktionsplan ein, der eine flächendeckende Versorgung mit Frauenhäusern, präventive Bildungsmaßnahmen und eine verschärfte Strafverfolgung beinhaltet. Bundesweit fehlen derzeit Tausende Frauenhausplätze. Die CDU/CSU fordert daher einen einheitlichen Rechtsrahmen zur Finanzierung von Schutzunterkünften. Präventionskampagnen und gezielte Schulungen sollen Stigmata abbauen und Gewalt vorbeugen. Zudem sind härtere Strafen für Stalking, Körperverletzung und digitale Gewalt, insbesondere Deepfake-Pornografie, nötig. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen und eine vorbehaltlose Anwendung der Istanbul-Konvention will die Union den Schutz von Frauen und ihren Kindern sicherstellen und einen Beitrag zur Gewaltprävention und Opferunterstützung leisten.

Parallel zu dem Antrag behandelt das Parlament auch den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz für ein Hilfesystem bei häuslicher Gewalt in verbundener Debatte. Wenngleich die Union die Ziele dieses Entwurfs grundsätzlich teilt, sehen wir ihn inhaltlich kritisch. Zunächst sei festzustellen, dass die Ampel-Bundesregierung und insbesondere die grüne Bundesfrauenministerin in den drei Jahren ihrer Amtszeit exakt gar nichts für von Gewalt bedrohte Frauen erreicht hätten. Der von der Rest-Ampel behauptete Zeitdruck sei daher künstlich gemacht. Kritisch anzumerken sei außerdem, dass die Hilfeleistung erst ab 2030 wirksam werden solle. Der berechtigte Personenkreis sei unklar und zu weit gefasst. Auch sei die Finanzierung nicht im Einvernehmen mit den Ländern geklärt – diese müssten im Bundesrat aber zustimmen, was keinesfalls sicher sei.

CDU-MdB Michael Breilmann: „Was wir brauchen ist ein Gesamtkonzept mit verschiedenen Bestandteilen – nur so lässt sich Gewalt gegen Frauen wirksam eindämmen. Dazu gehört auch die elektronische Fußfessel, die die Bewegungen von Täter und Opfer registriert und ein angepasstes Strafmaß für bestimmte Taten, wie zum Beispiel für Stalking. Täter müssen aus dem Verkehr gezogen werden.“

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Im Berliner Reichstagsgebäude tagte das international besetzte Kuratorium der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft, zu dessen Mitgliedern für die CDU/CSU-Fraktion auch der Bundestagsabgeordnete Michael Breilmann zählt. Auftrag der Stiftung EVZ ist es, die Erinnerung an das Unrecht der nationalsozialistischen Verfolgung lebendig zu halten und sich für Menschenrechte und Völkerverständigung einzusetzen. Vor dem Hintergrund ihrer Gründungs-geschichte ist die Stiftung in Mittel- und Osteuropa, Israel sowie in Deutschland aktiv.

Geleitet wurde die Sitzung von der Kuratoriumsvorsitzenden Bundesministerin a.D. Annette Schavan. Das Kuratorium beschließt alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung EVZ gehören. Es entscheidet über die Schwerpunkte der Förderung und Aktivitäten der Stiftung und erlässt Richtlinien für die Verwendung der Mittel. Die derzeit 28 Mitglieder werden für vier Jahre u. a. vom Deutschen Bundestag und Bundesrat, der deutschen Wirtschaft und von den an den internationalen Verhandlungen zur Gründung beteiligten Staaten und Organisationen entsandt. (Foto: privat)

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