BerlinBericht Nr. 63 vom 20.12.2024

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In erster Lesung befasste sich der Bundestag am Donnerstag mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn. Das Gesetz befasst sich mit der sogenannten „Mietpreisbremse“, die erstmals 2015 eingeführt wurde. Sie ist derzeit bis Ende 2025 befristet. Durch den Änderungsvorschlag soll sie bis Ende 2029 gelten. Die Mietpreisbremse begrenzt die Miethöhe bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 % oder die Höhe der Vormiete. Sie gilt bisher nicht für Wohnungen, die nach dem 1.10.2014 erstmals genutzt und vermietet werden – also nicht im Neubau. Die Länder können den Anwendungsbereich per Rechtsverordnung bestimmen. Diese Rechtsverordnungen laufen zu unterschiedlichen Zeitpunkten 2025 aus. Die Länder haben die Möglichkeit, ihre Rechtsverordnungen bis Ende 2025 zu verlängern.

Entgegen der bisherigen Regelung sieht der Entwurf vor, dass zukünftig auch Neubauten von der Mietpreisbremse umfasst sind, die erstmals zwischen dem 1.10.2014 und dem 1.10.2019 genutzt und vermietet wurden. „Wir sehen den Entwurf kritisch und lehnen ihn ab“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Breilmann. Die Ampel habe ihr selbst gestecktes Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr krachend verfehlt – 2024 drohe der niedrigste Neubauwert seit 10 Jahren. Statt die Wohnungsbaukrise mit mutigen Maßnahmen zu bekämpfen, setze die Bundesbauministerin allein auf die Verlängerung der Mietpreisbremse.

„Diese trägt aber nicht zum Neubau bei,“ so das Bauausschussmitglied. Die Union wolle den Wohnungsmarkt durch eine Ausweitung des Angebots entlasten: mit steuerlichen Anreizen, gezielter Förderung und Kostenabbau. Nur so schaffe man bezahlbaren Wohnraum für alle und einen fairen Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern. „Die aktuell hohen Mieten in den Städten sind ein großes Problem. Die geltende Mietpreisbremse läuft allerdings erst Ende 2025 aus. Ein neu gewählter Bundestag hat ausreichend Zeit, darüber zu entscheiden, ob eine Mietpreisbremse weiter Bestand haben soll,“ so MdB Breilmann.

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„Für die CDU/CSU-Fraktion ist der Schutz des Parlaments ein wichtiges Anliegen. Daher ist es richtig, alle Möglichkeiten zu prüfen, unser Parlament noch besser zu schützen,“ das erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Breilmann als zuständiger Berichterstatter der Unions-Fraktion am Donnerstag in seiner Rede zur Debatte zum Entwurf eines Bundestagspolizeigesetzes, den SPD und Grüne kurzfristig eingebracht hatten und eine Grundlage für die Polizei beim Deutschen Bundestag schaffen soll.

Die CDU/CSU sei immer offen, um Möglichkeiten zu prüfen, das Parlament noch besser zu schützen, denn es gebe Bedrohungen von innen und von außen. „Angesichts vieler ungeklärter Fragen bin ich schon etwas erstaunt, über die überhastete Einbringung von Rot-Grün, auf den letzten Metern dieser Wahlperiode,“ so Breilmann. Hier gebe es noch viele rechtliche Fragezeichen und inhaltliche Problemstellungen, u.a. die erweiterten Eingriffsbefugnisse. Dazu komme das Bestreben, die Befugnisse „maßvoll auszuweiten“, wie es heißt, indem die strikte Bindung an die Parlamentsgebäude gelockert werden soll, also die Ausweitung des räumlichen Anwendungsbereichs.

Breilmann bilanziert: „Mein Ziel ist eine sachgerechte und rechtssichere Lösung, keine Wahlkampf-Schnellschüsse in eine bestimmte Richtung. Und da werden wir uns bei der Prüfung der Vorschläge auch nicht unter Zeitdruck setzen lassen.“ (Foto: privat)

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