Ich begrüße das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur IP-Adressenspeicherung.
Es definiert die Möglichkeiten und Grenzen der Speicherung neu. Für EU-Mitgliedsstaaten ist es generell zulässig, Internet-Provider zur Speicherung von IP-Adressen von mutmaßlichen Straftätern zu verpflichten. Die größte Neuerung dabei: die Verpflichtung kann nicht länger nur bei schweren Straftaten wie Mord oder Kinderpornografie Anwendung finden, sondern auch bei weniger gravierenden Delikten wie Urheberrechtsverletzungen im Netz.
Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof jetzt sehr deutlich entschieden, dass eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen zur Verbrechensbekämpfung nicht nur ausdrücklich zulässig ist, sondern auch zwingend erforderlich.