LEICHTE SPRACHE

Zukunftsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur IP-Adressenspeicherung

Zukunftsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur IP-Adressenspeicherung

Ich begrüße das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur IP-Adressenspeicherung.

Es definiert die Möglichkeiten und Grenzen der Speicherung neu. Für EU-Mitgliedsstaaten ist es generell zulässig, Internet-Provider zur Speicherung von IP-Adressen von mutmaßlichen Straftätern zu verpflichten. Die größte Neuerung dabei: die Verpflichtung kann nicht länger nur bei schweren Straftaten wie Mord oder Kinderpornografie Anwendung finden, sondern auch bei weniger gravierenden Delikten wie Urheberrechtsverletzungen im Netz.

Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof jetzt sehr deutlich entschieden, dass eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen zur Verbrechensbekämpfung nicht nur ausdrücklich zulässig ist, sondern auch zwingend erforderlich.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Unbenannt

Besuch des THW-Herne

Schön, dass das THW-Herne mich in Berlin besucht hat. Ihr leistet großartige Arbeit und lebt eine echte Gemeinschaft. Davon konnte ich mich dieses Jahr auch

457876785 910952730852199 7336678896448866282 n

Gespräch mit Besuchergruppe aus meinem Wahlkreis

Auch in der parlamentarischen Sommerpause durfte ich diese Woche interessierte Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis, unter anderem vom THW aber auch Ehrenamtliche des Repaircafe Waltrop,

Jetzt für meinen BerlinBericht anmelden

In meinem Newsletter, dem BerlinBericht, informiere ich Sie regelmäßig über aktuelle Themen. Melden Sie sich noch heute an und bleiben Sie informiert!

Jetzt spenden!

Sie möchten meine politische Arbeit für Recklinghausen, Castrop-Rauxel und Waltrop unterstützen? Kontaktieren Sie mich gerne, um mehr über Spendenmöglichkeiten zu erfahren.