Die großen medialen Ankündigungen von Bundesinnenministerin Faeser vor einem Jahr für eine „Allianz gegen Clankriminalität“ stellen sich „als heiße Luft“ heraus. Die Ministerin hatte vor dem Hintergrund der Tumultlagen in Castrop-Rauxel und Essen im Juni 2023 zwischen syrischen und libanesischen Großfamilien Maßnahmen und schnelle Abschiebungen angekündigt. Konkrete Beschlüsse oder Maßnahmen gibt es nicht, wie mir die Bundesregierung schwarz auf weiß mitteilt.
Es gilt jedoch den Kurs der konsequenten Bekämpfung der Clankriminalität, wie er in NRW von Innenminister Reul entschlossen geführt wird, auch auf Bundesebene fortzuführen. Kriminelle Strukturen können mit Hilfe von Analyseplattformen schneller analysiert und wirkungsvoller bekämpft werden. Die Bundesinnenministerin muss daher ihre ablehnende Haltung aufgeben und die Beschaffung sowie den Einsatz der vertraglich für alle Länder und den Bund abrufbaren „Verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA)“ unverzüglich sicherstellen. Neben einem jährlichen Bundeslagebild Clankriminalität brauchen wir bundesgesetzliche Regelungen, damit bei Vermögen unklarer Herkunft außerhalb eines strafprozessualen Anfangsverdachts Ermittlungen durchgeführt werden können und bei der Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft künftig eine vollständige Beweislastumkehr gilt. Genauso bedarf es bundesweit geeigneter Aussteigerprogramme für Clanangehörige sowie einem Gesetzentwurf, in dem verfassungskonform und rechtssicher geregelt wird, dass Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die an Clankriminalität oder Organisierter Kriminalität nachweisbar festgestellt mitgewirkt haben, die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt werden kann.