Michael Breilmann CDU-Bundestagskandidat für den Wahlkreis 121

Michael Breilmann CDU-Bundestagskandidat für den Wahlkreis 121

Waltrop. Am Dienstagabend fand in der Stadthalle von Waltrop die Vertreterversammlung zur Aufstellung des Bundestagskandidaten für den Wahlkreis 121, Recklinghausen I, statt. Der Wahlkreis setzt sich zusammen aus den Städten Castrop-Rauxel, Recklinghausen und Waltrop. Von 48 möglichen waren 42 Vertretern anwesend. Erwartungsgemäß bewarb sich Michael Breilmann, erneut um die Kandidatur.

Michael Breilmann: „ Seit 37 Jahren lebe ich in diesem Wahlkreis, und bin nunmehr seit 15 Jahren, und damit mehr als 1/3 meines Lebens, in der Kommunalpolitik aktiv. Als ehemaliger CDU Ortsverbands-, Stadtverbands- und nunmehr Kreisvorsitzender kenne ich den Wahlkreis und bin mit den Problemen unserer Region und den Menschen, die hier leben, bestens vertraut.“

In einer kämpferischen Rede benannte Michael Breilmann zentrale Schwerpunkte seiner Politik: Schnelle Umsetzung der Digitalisierung speziell in Behörden und Schulen (5 Mrd. Paket der Bundesregierung, gleichzeitig massive Entbürokratisierung), Innere Sicherheit (Null-Toleranz-Strategie nach nordrheinwestfälischem Vorbild), die Unterstützung und Solidarität mit Polizei, Feuerwehren, Sanitätern und Notärzten, die Versöhnung von Nachhaltigkeit und Wirtschaft (Umsetzung des 50 Mrd. Klimapaketes der Bundesregierung), Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Michael Breilmann am Ende seiner Rede: „Die Christdemokratie, die CDU als einzig verbliebene Volkspartei, wird mehr denn je gebraucht. Ich will mich mit voller Kraft als Kandidat im Wahlkampf einbringen, damit die Städte Recklinghausen, Waltrop und Castrop-Rauxel ab Oktober 2021 wieder einen CDU- Bundestagsabgeordneten in Berlin als Vertreter Ihrer Interessen haben.“

Nach der Vorstellung fand die Wahl ohne Personaldebatte statt. Die Vertreter wählten den CDU-Kreisvorsitzenden mit 97,6% zum Direktkandidaten (41Ja, 1Nein) für den Wahlkreis 121, Recklinghausen I. Die Bundestagswahl findet im September 2021 statt.

Die Durchführung der Versammlung war überhaupt nur möglich unter strengster Einhaltung der nach dem 2.11. verschärften Regelungen des § 13 der Coronaschutzverordnung (Mindestabstand, Alltagsmaske während der gesamten Veranstaltungsdauer, Verzicht auf Grußworte und lange Reden, Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen, Rückverfolgbarkeit). Die Verordnung erlaubt die Durchführung von  Aufstellungsversammlungen zu öffentlichen Wahlen zu Coronazeiten auch in Präsenzform.

Quelle

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