IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen.
In seinem Urteil vom 20. September 2022 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das Unionsrecht einer befristeten, allgemeinen und unterschiedslosen Speicherung von IP-Adressen nicht entgegensteht. Die IP-Adresse ist gerade im Bereich der Kinderpornografie im Internet oft der einzige Ansatz für Ermittlungen. Über die IP-Adresse, die dem Computer beim Surfen im Internet vom Provider zugewiesen wird, können Täter identifiziert werden.
Die Telekommunikationsunternehmen speichern diese Daten zurzeit allerdings unterschiedlich lange, manche speichern gar nicht. Ohne diese Daten führen die Ermittlungen nicht selten ins Leere. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten gesetzgeberischen Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen zur Verfolgung der Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie umsetzt. Dabei muss insbesondere eine praxistaugliche Regelung zur Speicherung von Portnummern getroffen werden, damit digitale Tatortspuren dem Verursacher sicher zugeordnet werden können. Die Speicherdauer sollte sechs Monate betragen.