Die Bürgerstimme muss bleiben – Fragwürdiger Wahlrechtsreform-Entwurf der Ampel

Die Bürgerstimme muss bleiben – Fragwürdiger Wahlrechtsreform-Entwurf der Ampel

Durch den Vorschlag der Bundesregierung wird es in einigen Wahlkreisen künftig keine direkt gewählten Abgeordneten mehr geben. Die Bürgerinnen und Bürger werden dann häufig keine unmittelbare Interessenvertretung im Bundestag mehr haben. Welche Personen tatsächlich in den Deutschen Bundestag einziehen, wird nach dem Willen der Ampelkoalition künftig stärker von den Listen der Parteien abhängen als von der #Bürgerstimme der Wählerinnen und Wähler.


Zudem wird die Chance eines Wahlkreisbewerbers, ein Mandat zu erringen, von Faktoren abhängig gemacht, die außerhalb des Wahlkreises liegen. Denn ob ein #Direktkandidat erfolgreich ist, bemisst sich wesentlich danach, wie er im Verhältnis zu anderen Direktkandidaten abschneidet. Für den Wähler wird damit die Erfolgschance seiner Stimmabgabe unkalkulierbar.


Klar ist: Der Bundestag muss dringend verkleinert werden und sollte zukünftig eine feste Größe von 598 Abgeordneten haben.
Dies könnte mit einem echten Zwei-Stimmen-Wahlrecht erreicht werden, das klar, einfach und verfassungskonform ist.
Die Hälfte der Sitze soll mit Direktkandidaten besetzt werden, sodass die Bürgerstimme erhalten bleibt. Es bleibt bei dem Grundsatz: Jeder direkt gewonnene Wahlkreis führt zu einem Direktmandat. Die andere Hälfte soll ausschließlich mit #Listenkandidaten besetzt werden, ohne dass es zwischen beiden Gruppen zu einer Verrechnung käme. In diesem Modell entfielen Überhangs- und Ausgleichsmandate.

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