LEICHTE SPRACHE

Beschluss für neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr gefährdet die Schwächsten

Beschluss für neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr gefährdet die Schwächsten

Das Bundesverkehrsministerium hat heute im Rahmen der Cannabis-Legalisierung Vorschläge für einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr vorgelegt. Eine neugegründete Kommission schlägt eine Konzentration von 3,5 Nanogramm von THC je Milliliter Blutserum vor. Das ist eine Verdreifachung des aktuell geltenden Wertes. Das ist endgültig der Beleg, dass der Bundesregierung die Cannabislegalisierung wichtiger ist als die Verkehrssicherheit.

Etabliert hatte sich bisher in der Rechtsprechung ein Wert von 1,0 Nanogramm, ab dann drohen bisher Sanktionen wie Fahrverbote, Geldbußen und die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU. Die für diese Fragen zuständige Grenzwertkommission wurde dazu von Verkehrsminister Wissing nicht mehr involviert und ihrer Empfehlung, auf Langzeitstudien zu warten, wurde nicht gefolgt. Es ist bemerkenswert, dass die Empfehlungen der Fachexpertinnen und Fachexperten für Verkehrssicherheit sowie der Polizei ignoriert werden.

Die vorgeschlagene Erhöhung muss jetzt noch rechtlich umgesetzt werden. Am Ende steht ein undurchsichtiger Prozess mit einem fragwürdigen Ergebnis, das die Sicherheit auf unseren Straßen mutwillig aufs Spiel setzt. Dieser Beschluss gefährdet die Schwächsten im Straßenverkehr: Unsere Kinder und die Senioren.

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