Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 28. Februar 2024 eine von der Bürgerschaft und Teilen der Politik lang geforderte Änderung des Kommunalabgabengesetzes verabschiedet. Diese bedeutet die endgültige Abschaffung der umstrittenen Straßenausbaubeiträge für Grundstückseigentümer.
Ab sofort werden für Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden, keinerlei Beiträge mehr erhoben. Diese Entscheidung kommt vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute, die oft mit beträchtlichen finanziellen Belastungen konfrontiert. Für Maßnahmen, die seit Anfang 2018 beschlossen wurden, sind die Anlieger bereits von jeglichen Beiträgen befreit, dank einer Förderrichtlinie, die 2022 von den damaligen Regierungsfraktionen CDU und FDP auf den Weg gebracht wurde. Hier war aber immer eine gewisse Unsicherheit zu verspüren, ob die bereitgestellten Fördermittel auch wirklich ausreichen. Das haben sie zum Glück immer getan, aber die neue Regelung bietet uns allen nun Sicherheit. Diese Abschaffung ist ein Sieg für die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens. Es ist ein wichtiger Schritt, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen und den finanziellen Druck von den Anwohnern zu nehmen.
Die vollständige Abschaffung der Beiträge soll nicht nur die finanzielle Belastung für die Bürger verringern, sondern auch die Verwaltungslast der Kommunen reduzieren. Es war uns immer bewusst, welcher personelle und zeitliche Aufwand daneben für die Kommunalverwaltung dahintersteckte.