Präventives Betätigungsverbot gegen ausländische terroristische Vereinigungen aussprechen

Präventives Betätigungsverbot gegen ausländische terroristische Vereinigungen aussprechen

Während die Hamas brutal gegen israelische Zivilisten vorgeht , jubeln Anhänger in Deutschland.  Eine Vorfeldorganisation der palästinensischen Terror-Gruppe PLFP („Volksfront zur Befreiung Palästinas“) namens Samidoun verteilt laut Presse  Baklava auf der Sonnenallee. Das ist inakzeptabel und es bedarf Konsequenzen.

Die Bundesregierung muss einen Gesetzentwurf vorlegen, der beinhaltet, dass das Bundesinnenministerium ein Betätigungsverbot bereits präventiv aussprechen kann, wenn ausländische Vereinigungen, wie die radikalislamische Terrororganisation Hamas, die palästinensische Terrorgruppe „Volksfront zur Befreiung Palästinas“ (PFLP) oder deren Vorfeldorganisationen, eindeutig terroristische Ziele verfolgen.

Es  muss ein bundesweites Verbot von Organisationen wie beispielsweise die PFLP, die Hamas oder deren Vorfeldorganisationen und ein damit einhergehendes Verbot der Nutzung von deren Erkennungssymbolen geprüft werden.

Und es sollte unverzüglich die Vergabepraxis öffentlicher Entwicklungsgelder dahingehend geändert werden,  dass Nichtregierungsorganisationen, die in Projekten mit in Israel als terroristisch eingestuften Organisationen, wie zum Beispiel die PFLP, zusammenarbeiten, grundsätzlich nicht mehr gefördert werden.

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