Flexibilität statt starrer Grenzen – das gilt auch für das BAföG. Deshalb wollen wir es zu einem Instrument der individuellen Förderung weiterentwickeln. Wer nach dem Bachelor-Abschluss zunächst Berufserfahrung sammelt und erst später einen Master erwirbt, soll nach einer elternunabhängigen Einkommens- und Vermögensprüfung künftig auch nach Vollendung des 35. Lebensjahres BAföG erhalten können.
Wir wollen auch das Aufstiegs-BAföG fortentwickeln. Dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige auch während ihres Berufs weiterqualifizieren können, ist ein Schlüssel zur Chancengerechtigkeit sowie zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung.