Mit dem Ende der Ampel-Koalition hat Bundeskanzler Scholz angekündigt, im Bundestag die Vertrauensfrage stellen zu wollen. Wir bleiben bei unserer Haltung: Der Bundeskanzler muss die Vertrauensfrage nun sofort stellen, damit die Wählerinnen und Wähler so schnell wie möglich über einen politischen Neuanfang für Deutschland entscheiden können.
Der Bundestag bleibt auch nach der Vertrauensfrage und auch nach der Auflösung voll handlungsfähig und kann alle notwendigen Entscheidungen treffen. Auch ein geordnetes Verfahren im Hinblick auf die Auflösung des Bundestages und mögliche Neuwahlen ist durch das Grundgesetz sichergestellt. Das Grundgesetz setzt sogar voraus, dass der Bundeskanzler bei Verlust seiner parlamentarischen Mehrheit zügig die Vertrauensfrage stellt und den Bundestag hierüber abstimmen lässt. Ein Abwarten bei der Vertrauensfrage ist nicht erforderlich.
Olaf Scholz geht es bei seinem Zeitplan nicht um das Wohl des Landes oder um den Respekt vor den Wählerinnen und Wählern. Vielmehr geht es ihm darum, sich selbst durch Verzögern und Taktieren in eine vermeintlich bessere Ausgangslage für die anstehende Bundestagswahl zu bringen.