Das Urteil vom Verwaltungsgericht Köln ist wegweisend. Der AfD-Nachwuchs „Junge Alternative“ darf als rechtsextrem eingestuft werden. Hier wird bei jungen Menschen der Keim für rechtsradikales Gedankengut gesät und gezielt weiterverbreitet.
Der Landesverband der JA NRW ist seit 2019 ideologisch auf den politischen Kurs des JA-Bundesverbandes eingeschwenkt. Dieser zeichnet sich durch ein „völkisch-ethnisches Volksverständnis und Fremdenfeindlichkeit“ aus. Ebenso vertritt die JA NRW Positionen, die die Menschenwürdegarantie verletzen.
Unabhängig von der fachlich juristischen Bewertung haben wir uns mit der Jugendorganisation der AfD politisch auseinandersetzen. Dafür sollten wir als politisch Verantwortliche gute Politik für die Menschen in diesem Land machen und diese auch vernünftig erklären.
Ebenso müssen wir über Aussteigerprogramme aus dem AfD-Sumpf diskutieren. Die AfD ist ein Feind der Parlamentarischen Demokratie.