Das „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ wird seinem Namen nicht gerecht und ist nichts anderes als ein gefährlicher Blindflug. Kein Abgeordneter, der für dieses Gesetz gestimmt hat, kann konkret sagen, wie sich die Reform auf die Krankenhäuser in seinem Wahlkreis auswirken wird.
Die Reform der Ampel wurde phasenweise komplett an den Bundesländern und den Kommunen vorbei konzipiert, obwohl die Länder laut Grundgesetz für die Krankenhausplanung zuständig sind. Auch die Kliniken als Hauptbetroffene hat die Ampel beharrlich ignoriert. Der Opposition hat die Ampel in den entscheidenden Tagen der Beratungen wichtige Informationen zur Auswirkungsanalyse absichtlich vorenthalten. Einem solchen Umgang im Parlament und mit den Ländern können wir als Union nicht zustimmen.
Eine zukünftige Krankenhausstruktur muss die Qualität und die Versorgung vor Ort verbessern, statt sie zu gefährden. Die Reform wird erst ab 2027 finanzielle Wirkungen entfalten, bis dahin drohen weitere Insolvenzen von Kliniken. Bei der Finanzierung macht es sich die Bundesregierung einfach. Die Kosten sollen zur Hälfte die Länder und die Beitragszahler leisten, dadurch werden die Kassenfinanzen weiter belastet, neue substanzielle Beitragserhöhungen sind bereits angekündigt. Auch sind bundesweite Regelungen für angebotene Leistungen und Qualitätsvorgaben zu starr, um den regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Hier wäre mehr Flexibilität angebracht gewesen. Auch die zusätzlichen Bürokratievorgaben sind erheblich, sie werden Mehraufwand für das medizinische Personal zulasten der Zeit für die Patienten mit sich bringen.