Wir brauchen starke Kommunalfinanzen für die Wahlkreisstädte.
Doch zahlreiche neue Aufgaben, Rechtsansprüche und Standards treten ständig hinzu, werden aber vom Bund nicht ausreichend finanziert.
Über Jahre hinweg wurden den Kommunen Aufgaben ohne eine entsprechende Gegenfinanzierung durch Bundesgesetze auferlegt. Die Altschuldenproblematik ist maßgeblich das Ergebnis einer verfehlten Politik des Bundes.
Der Deutsche Bundestag hat allein in dieser Wahlperiode mit Stimmen des SPD Mitbewerbers aus dem Wahlkreis 41 Gesetze der Bundesregierung verabschiedet, mit denen die kommunalen Haushalte allein in der laufenden Wahlperiode bis 2025 mit über 21,443 Milliarden Euro belastet werden. Dem stehen Entlastungen durch Bundesgesetze lediglich in Höhe von rund 2,427 Milliarden Euro im selben Zeitraum gegenüber.
Allein die Sozialkosten der Kommunen haben sich seit dem Jahr 2005 bis heute mehr als verdoppelt.
Die Ankündigung der heimischen SPD-Bundestags- und Landtagsabgeordneten, dass in der letzten Januarsitzungswoche des Deutschen Bundestages ein Gesetzentwurf des Deutschen Bundestages zur Grundgesetzänderung hierzu eingebracht wird, hat sich als falsch herausgestellt.
Die NRW-Landesregierung unter Führung von Ministerpräsident Hendrik Wüst hat bereits im Juni 2024 die Initiative ergriffen und die Bereitschaft des Landes erklärt, ab 2025 jährlich eine viertel Milliarde Euro für die Tilgung der kommunalen Altschulden zur Verfügung zu stellen. Nachdem das Land NRW seinen Beitrag zur Lösung zugesagt hat, muss endlich auch der Bund liefern.
1. Es darf zukünftig keine Aufgabenübertragung oder wesentliche Standardanpassungen ohne vollständige Gegenfinanzierung geben.
2. Finanzlasten von Bund und Ländern dürfen nicht durch Aufgabenverlagerung auf die Kommunen umgangen werden.
3. Die Kommunale Altschuldenfrage ist seitens des Bundes und des Landes gemeinsam zu lösen.
4. Es braucht eine dauerhafte Erhöhung des Gemeindeanteils an den Gemeinschaftssteuern.