Die Wahlrechtsreform ist teilweise verfassungswidrig

Die Wahlrechtsreform ist teilweise verfassungswidrig

Die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition ist teilweise verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute in seinem Urteil deutlich gemacht. Festzuhalten ist, dass die Streichung der Grundmandatsklausel nicht rechtens ist. Festzuhalten ist allerdings auch, dass ab sofort, der Wahlkreissieger oder die Wahlkreissiegerin nicht unbedingt einen Sitz im Bundestag bekommt. Als Union hatten wir dies unter anderem in der Reform kritisiert. Denn mit dieser Änderung besteht die deutliche Gefahr eines weiteren Rückgangs der Wahlbeteiligung in unserem Land. Warum sollte jemand, der für den Wahlkreissieger in seinem Wahlkreis gestimmt hat und der dann miterleben muss, dass dieser sein Mandat gar nicht antreten darf, bei der nächsten Bundestagswahl überhaupt noch teilnehmen? Es ist schon erschreckend, wie gering die Ampelkoalition die Bedeutung der Wahl im Wahlkreis und den direkten Kontakt der Abgeordneten zu den Menschen vor Ort schätzt.

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