BerlinBericht Nr. 59 vom 18.10.2024

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Nach einer teilweise hitzigen Debatte mit gegenseitigen Vorwürfen von Regierung und Opposition hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen die umstrittene Krankenhausreform (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz KHVVG) beschlossen. „Die Krankenhausreform der Ampel ist nichts anderes als ein gefährlicher Blindflug“, kritisiert der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Breilmann das neue Gesetz. „Kein Abgeordneter, der heute für dieses Gesetz gestimmt hat, kann konkret sagen, wie sich die Reform auf die Krankenhäuser in seinem Wahlkreis auswirken wird“, so der CDU-Politiker.

Die Reform der Ampel sei phasenweise komplett an den 16 Bundesländern und den Kommunen vorbei konzipiert worden, obwohl die Länder laut Grundgesetz für die Krankenhausplanung zuständig sind. Auch die gut 1.800 Kliniken als Hauptbetroffene habe die Ampel beharrlich ignoriert. Der Unions- Opposition habe die Ampel in den entscheidenden Tagen der Beratungen wichtige Informationen zur Auswirkungsanalyse sogar absichtlich vorenthalten. „Einem solchen Umgang im Parlament und mit den Ländern können wir als Union nicht zustimmen“, so Breilmann. Eine zukünftige Krankenhausstruktur muss laut Breilmann die Qualität und die Versorgung vor Ort verbessern, statt sie zu gefährden. Die Reform werde erst ab 2027 finanzielle Wirkungen entfalten, bis dahin drohten weitere Insolvenzen von Kliniken. Ein von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordertes Vorschaltgesetz, um diesen kritischen Zeitraum zu überbrücken, wurde von den Ampelfraktionen abgelehnt.

MdB Breilmann: „Bei der Finanzierung macht sich die Regierung einen schlanken Fuß. Die Kosten sollen zur Hälfte die Länder und die Beitragszahler leisten, dadurch werden die Kassenfinanzen weiter belastet, neue substanzielle Beitragserhöhungen sind bereits angekündigt. Auch sind bundesweite Regelungen für angebotene Leistungen und Qualitätsvorgaben zu starr, um den regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Hier wäre mehr Flexibilität für die Länder angebracht gewesen. Auch die zusätzlichen Bürokratievorgaben sind erheblich, sie werden Mehraufwand für das medizinische Personal zulasten der Zeit für die Patienten mit sich bringen.“

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In dieser Woche besuchte mich Dr. Elio Adler, Vorsitzender der Werteinitiative-jüdisch-deutsche Positionen e.V. zum regelmäßigen Gedankenaustausch. Neben der Erforderlichkeit, dass antisemitische Straftaten deutlich klarer als bislang Konsequenzen im Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht haben müssen, waren wir uns darin beide einig, dass die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und den israelbezogenen Antisemitismus adressiert, der seit dem 7. Oktober 2023 als die häufigste Form von Antisemitismus in Erscheinung tritt. Ein Abweichen von dieser Definition würde ein Signal der Verharmlosung von erlebtem Antisemitismus an die jüdische Gemeinschaft in Deutschland senden.

Daneben ist in unserem Gespräch nochmals deutlich geworden, dass wir auch beim Thema Förderung weiter klar Position beziehen müssen. Staatliche Fördermittel dürfen stets nur unter der Bedingung zur Verfügung gestellt werden, dass von den Empfängern ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, das auch das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels und die Ablehnung von Antisemitismus gemäß der vom Bundestag beschlossenen IHRA-Antisemitismusdefinition umfasst, abgegeben wird. (Foto: privat)

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