Islamistischer Terror: Union lehnt Sicherheitspaket der Ampel ab
Die Abgeordneten des Bundestages befassten sich am Freitag in einer Debatte mit mehreren Vorlagen zur inneren Sicherheit und dem Asylsystem. Dazu lagen dem Plenum Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor. Union und Ampel lieferten sich in der Debatte einen heftigen Schlagabtausch. Nach dem islamistischen Anschlag in Solingen am 23. August 2024 hatte sich die Bundesregierung auf ein „Sicherheitspaket“ verständigt. Mehr als einen Monat nach der ersten Lesung im Bundestag und nach wochenlangem Streit haben sich die Ampel-Parteien auf eine Abschwächung der geplanten Maßnahmen verständigt. Dies betrifft insbesondere
– zusätzliche Datenschutz-Hürden für den biometrischen Datenabgleich: Der Abgleich darf nicht mehr bei schweren Straftaten vorgenommen werden, sondern erst bei besonders schweren Straftaten. Er gilt also für weniger Fälle und Täter. Auch die Anwendung des Datenabgleichs zur Identifizierung von Asylsuchenden wird weiter erschwert.
– der beschränkte Leistungsausschluss für Dublin-Fälle wird weiter abgeschwächt. Viele Ausreisepflichtige werden weiterhin in Deutschland Sozialleistungen erhalten.
-bei der Aberkennung des Schutzstatus bei Heimreisen von Asylsuchenden ins Herkunftsland bleiben ausdrücklich Ausnahmen möglich.
Das Ampel-„Sicherheitspaket“ sei für die Union schon in der Fassung der Regierung unzureichend gewesen. Die von den Koalitionsfraktionen zuletzt vereinbarten Änderungen schwächten das Paket weiter und machen es aus Sicht der Redner der Unions-Fraktion in der Debatte weitgehend wirkungslos.. Misstrauen gegen die Sicherheitsbehörden, Datenschutz-Bedenken und eine grundsätzlich verfehlte Migrationspolitik hätten sich in der Ampel-Regierung erneut durchgesetzt. Mit dem Unions-Antrag „Ein umfassendes Sicherheitspaket jetzt beschließen“ fordert die CDU/CSU die schnelle Umsetzung eines echten und umfassenden Sicherheitspakets, das effektive Maßnahmen wie die Speicherung von IP-Adressen und den Einsatz von Gesichtserkennung beinhaltet. Zudem will die Union das Problem der massenhaften illegalen Zuwanderung und die daraus entstehenden Folgeprobleme endlich wirksam angehen und erneuert im Antrag die Forderung nach umfassenden Zurückweisungen auch von Asylsuchenden an den Grenzen zu den europäischen Nachbarstaaten.
Die CDU/CSU legt ihre Kritik in einem weiteren Entschließungsantrag dar. Abgesehen von einigen wenigen sinnvollen Änderungen – insbesondere erweiterte Kontrollbefugnisse der Bundespolizei – drängt sich der Eindruck auf: SPD und Grüne wollen den Anschlag von Solingen nutzen, um lang geplante Änderungen im Waffenrecht gegen die FDP durchzusetzen. Allerdings hätten die geplanten Änderungen die Terroranschläge von Mannheim und Solingen nicht verhindert. Diese ineffektiven, bürokratischen und im Ergebnis unwirksamen Verschärfungen lehnte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag am Freitag deshalb entschieden ab. Auch der Deutsche Richterbund bezeichnete das Maßnahmenbündel in dieser Woche zutreffend als „Mini-Päckchen
„Wir fordern eine echte Wende in der Migrationspolitik und wirksame Maßnahmen zur Stärkung der inneren Sicherheit“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete und Innen-Experte Michael Breilmann. „Es ist zudem skandalös, dass die Ampel-Fraktionen unsere sicherheits- und migrationspolitischen Anträge nicht zur Abstimmung zulassen wollen und im Innenausschuss für die Absetzung stimmten. Ein einmaliger Vorgang, der die Grundfesten parlamentarischer Gepflogenheiten berührt. Die Ampel versucht mit allen Tricks die so wichtigen Vorschläge der Union zu Migrationsbegrenzung, Grenzkontrollen und effektiver Sicherheit unter dem Tisch zu halten“, so der CDU-Innenexperte am Freitag in Berlin.
Antisemitismus entschlossener bekämpfen: „Meinungsfreiheit endet dort, wo zur Vernichtung Israels aufgerufen, Juden der Tod gewünscht oder der Holocaust geleugnet wird“, stellt CDU-MdB Michael Breilmann anlässlich eines Berichts des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Dr. Felix Klein am Mittwoch im Innenausschuss fest. „Jüdinnen und Juden müssen in ihrem Land sicher sein und ohne Angst leben können“, so der Sprecher für Antisemitismusbekämpfung der Unions-Fraktion. (Bild: privat)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
eine Reihe von Abgeordneten bereitet einen Gruppenantrag mit dem Ziel der Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die Partei „Alternative für Deutschland“ vor. Dazu zählt auch eine einstellige Zahl von Unions-Abgeordneten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am Dienstag über einen AfD-Verbotsantrag debattiert und abgestimmt und mit übergroßer Mehrheit abgelehnt. Auch ich lehne die Beteiligung an einem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ab. Nach intensiver Abwägung der rechtlichen und politischen Argumente sehe ich keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Partei dann verfassungs-widrig, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Zudem müssen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Erreichen der von der Partei verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
Die vom Bundesverfassungs-gericht aufgestellten Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind mit Blick auf die AfD – zumindest derzeit – aller Voraussicht nach nicht erfüllt. Zwar
führt das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall auf Rechtsex-tremismus. Die obergerichtliche Rechtsprechung hat diese Einschätzung bestätigt. Eine Einstufung als „Verdachtsfall“ ist aber nicht gleichzusetzen mit den – erheblich höheren – Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an das Verbot einer politischen Partei stellt. Wir gehen vielmehr davon aus, dass bei der AfD die
Voraussetzungen eines Parteiverbots (noch) nicht erfüllt sind und die Verfassungsschutzämter nicht über hinreichendes Beweismaterial für ein Verbotsverfahren verfügen.
Ich fürchte, dass ein AfD-Verbotsverfahren die Beobachtung der rechtspopulistischen Partei erschwert. Wenn man ein solches Verfahren einleitet, setzt das nämlich zwingend voraus, dass der Verfassungsschutz alle V-Leute und verdeckten Ermittler aus der Partei zurückgezogen hat. Dieses deutliche Minus an Möglichkeiten des Verfassungsschutzes wäre ein großes Problem.
Ein jahrelanges schwebendes Verfahren wäre letztlich ein Konjunkturprogramm für die AfD. Eine gute Politik, die die Probleme im Land erkennt, anspricht und löst ist aus meiner Sicht das beste Gegenmittel gegen radikale Parteien. Die politische und inhaltliche Auseinandersetzung ist für mich daher der geeignete Weg.
Ihr
CDU/CSU: „Gefährlicher Blindflug“ der Ampel bei der Krankenhausreform
Nach einer teilweise hitzigen Debatte mit gegenseitigen Vorwürfen von Regierung und Opposition hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen die umstrittene Krankenhausreform (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz KHVVG) beschlossen. „Die Krankenhausreform der Ampel ist nichts anderes als ein gefährlicher Blindflug“, kritisiert der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Breilmann das neue Gesetz. „Kein Abgeordneter, der heute für dieses Gesetz gestimmt hat, kann konkret sagen, wie sich die Reform auf die Krankenhäuser in seinem Wahlkreis auswirken wird“, so der CDU-Politiker.
Die Reform der Ampel sei phasenweise komplett an den 16 Bundesländern und den Kommunen vorbei konzipiert worden, obwohl die Länder laut Grundgesetz für die Krankenhausplanung zuständig sind. Auch die gut 1.800 Kliniken als Hauptbetroffene habe die Ampel beharrlich ignoriert. Der Unions- Opposition habe die Ampel in den entscheidenden Tagen der Beratungen wichtige Informationen zur Auswirkungsanalyse sogar absichtlich vorenthalten. „Einem solchen Umgang im Parlament und mit den Ländern können wir als Union nicht zustimmen“, so Breilmann. Eine zukünftige Krankenhausstruktur muss laut Breilmann die Qualität und die Versorgung vor Ort verbessern, statt sie zu gefährden. Die Reform werde erst ab 2027 finanzielle Wirkungen entfalten, bis dahin drohten weitere Insolvenzen von Kliniken. Ein von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordertes Vorschaltgesetz, um diesen kritischen Zeitraum zu überbrücken, wurde von den Ampelfraktionen abgelehnt.
MdB Breilmann: „Bei der Finanzierung macht sich die Regierung einen schlanken Fuß. Die Kosten sollen zur Hälfte die Länder und die Beitragszahler leisten, dadurch werden die Kassenfinanzen weiter belastet, neue substanzielle Beitragserhöhungen sind bereits angekündigt. Auch sind bundesweite Regelungen für angebotene Leistungen und Qualitätsvorgaben zu starr, um den regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Hier wäre mehr Flexibilität für die Länder angebracht gewesen. Auch die zusätzlichen Bürokratievorgaben sind erheblich, sie werden Mehraufwand für das medizinische Personal zulasten der Zeit für die Patienten mit sich bringen.“
Schutz jüdisches Lebens: Meinungsaustausch mit „Werteinitiative“-Vorsitzenden Elio Adler
In dieser Woche besuchte mich Dr. Elio Adler, Vorsitzender der Werteinitiative-jüdisch-deutsche Positionen e.V. zum regelmäßigen Gedankenaustausch. Neben der Erforderlichkeit, dass antisemitische Straftaten deutlich klarer als bislang Konsequenzen im Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht haben müssen, waren wir uns darin beide einig, dass die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und den israelbezogenen Antisemitismus adressiert, der seit dem 7. Oktober 2023 als die häufigste Form von Antisemitismus in Erscheinung tritt. Ein Abweichen von dieser Definition würde ein Signal der Verharmlosung von erlebtem Antisemitismus an die jüdische Gemeinschaft in Deutschland senden.
Daneben ist in unserem Gespräch nochmals deutlich geworden, dass wir auch beim Thema Förderung weiter klar Position beziehen müssen. Staatliche Fördermittel dürfen stets nur unter der Bedingung zur Verfügung gestellt werden, dass von den Empfängern ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, das auch das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels und die Ablehnung von Antisemitismus gemäß der vom Bundestag beschlossenen IHRA-Antisemitismusdefinition umfasst, abgegeben wird. (Foto: privat)
Bundesbauhaushalt: Union kritisiert den Etatentwurf der Bundesregierung
Der Etatentwurf für 2025 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), der am 10. September im Plenum des Bundestages erstmals diskutiert wurde, stand am Mittwoch nun im Mittelpunkt der Beratungen im Bauausschuss. Der Einzelplan 25 enthält Ausgaben in Höhe von 7,42 Mrd. Euro (2024: 6,73 Mrd. Euro). Der zuständige Berichterstatter der Unionsfraktion, CDU-MdB Michael Breilmann, übte angesichts der dramatischen Lage im Wohnungsbau massive Kritik am vorliegenden Entwurf. Nach drei Jahren Amtszeit von Ministerin Geywitz sei deutlich geworden, dass mehr Geld und ein Bauministerium alleine nicht ausreichten: „Man muss auch die Prioritäten richtig setzen.“ Es fehle eine zusammenhängende baupolitische Gesamtstrategie der Regierung, in der sich die Titel einpassen – und in die alle betroffenen Ministerien eingebunden sind. Die Regierung müsse weg von ihrer Funktion als Kostentreiber. Mehr Förderung nützt nichts, wenn an anderer Stelle mit neuen Auflagen das Bauen noch teuer wird oder teurer zu werden droht. Vertrauen und Planungssicherheit seien hier das A und O.
Breilmann appellierte an die Ampel, in Zeiten des Fachkräftemangels und einer steigenden Anzahl an Pflegebedürftigen, die unterbrechungsfreie Förderung für das wichtige KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ im Jahr 2025 sicherzustellen. Die Regierung hat im Entwurf dazu keine Mittel mehr für die Zuschussförderung vorgesehen, sehr zur Sorge auch eines breiten Verbändebündnisses. (Foto: privat)
Planspiel „Jugend und Parlament“: Castrop-Rauxeler schlüpft für vier Tage in MdB-Rolle
In jedem Jahr findet das Programm „Jugend und Parlament“ des Bundestages statt. Dabei haben ausgewählte Abgeordnete die Chance eine jugendliche Person zwischen 15 und 20 Jahren für vier Tage in das Tagesgeschäft eines Abgeordneten eintauchen zu lassen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Breilmann hat dazu diesmal Thorben Hagemeier aus seiner Heimat Castrop-Rauxel eingeladen. Die Jugendlichen werden in Fraktionen unterteilt und haben einen typischen Arbeitstag eines Abgeordneten. Darunter zählen Sitzungen der Arbeitsgruppen und Fraktionen, in denen Standpunkte für Ausschuss- sowie Plenarsitzung vorbereitet werden. Natürlich fand sich auch Zeit für ein ausführliches persönliches Gespräch zwischen dem Planspiel-Teilnehmer und MdB Breilmann.
„Ich freue mich, dass Thorben einige realistische Einblicke gewinnen konnte und ich jemanden zu dem Projekt entsenden konnte, der so großes politisches Interesse zeigt. Danke für Dein tolles Engagement!“, so MdB Breilmann. Der 18jährige Schüler konnte dank des Planspiels in den vielschichtigen Arbeitsalltag eines Abgeordneten eintauchen. „Von morgens bis abends an einem Gesetz zuarbeiten war herausfordernd, hat aber großen Spaß gemacht. Das Ergebnis: Eine spannende und hitzige Debatte im Plenarsaal – mein persönliches Highlight, da dieser sonst nur von Abgeordneten betreten werden darf. In diesen Tagen durfte ich viele engagierte Gleichaltrige kennenlernen und neue Freundschaften schließen. Ein Ereignis, dass mir lange in Erinnerung bleiben wird“, freut sich Hagemeier. (Foto: privat)
Impressum:
Nr. 59 der 20. Wahlperiode
18.Oktober 2024
Herausgeber:
Bundestagsbüro M. Breilmann
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: 030/ 227-72555
Email: michael.breilmann@bundestag.de
Redaktion/ V.i.S.d.P: M. Breilmann MdB/Harald Häßler