BerlinBericht Nr. 52 vom 07.06.2024

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Zum endgültigen Atomausstieg im vergangenen Jahr strebt die CDU/CSU-Fraktion einen Untersuchungsausschuss im Bundestag an. Im Raum steht der Vorwurf, dass die grün geführten Ministerien für Wirtschaft und Umwelt die Entscheidung nicht aus fachlichen, sondern aus rein ideologischen Erwägungen getroffen hat. Über ihre Motivation hat die Regierung die Öffentlichkeit möglicherweise bewusst getäuscht.

Die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine führten im Jahr 2022 zu einer Energiekrise. Anfang März 2022 veröffentlichten die federführenden Bundesministerien der Minister Habeck und Lemke einen „Prüfvermerk“, in welchem ein Weiterbetrieb der Kernkraftwerke rigoros abgelehnt wurde. Zu den Hintergründen dieser Ablehnung hat Bundesminister Habeck die Herausgabe von Unterlagen lange verweigert. Journalisten haben vor Gericht die Herausgabe schließlich erzwungen.

„Die uns vorliegenden Informationen drängen die Schlussfolgerung auf, dass die Bundesregierung in einer entscheidenden Frage unserer nationalen Energiesicherheit nicht zum Wohle Deutschlands, sondern ausschließlich nach der Logik grüner Parteipolitik entschieden hat“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Breilmann. Es gehe nicht um das Ja oder Nein zur Kernenergie, sondern darum, wie die Entscheidung zustande gekommen sei und ob die Öffentlichkeit richtig informiert wurde. Der Untersuchungsausschuss sei „eine logische Konsequenz“, nachdem die Regierung es versäumt habe, Klarheit über die Vorgänge während der Energiekrise zu schaffen.

Die CDU/CSU-Fraktion ist am Donnerstag im Bundestag mit einem Antrag zur Bekämpfung des politischen Islams „als Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie“ gescheitert. Der 26 Forderungspunkte umfassenden Unions-Antrag wurde in namentlicher Abstimmung von der Ampel abgelehnt.

In dem Antrag forderte die Unionsfraktion, dass sich künftig strafbar macht, wer – etwa durch die Forderung eines islamistischen Gottesstaates – öffentlich zur Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung aufruft. Auch sah der Antrag vor, dass die betreffende Person in einem solchen Fall die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, sofern sie noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt. Ein von der Bundesregierung geforderter Gesetzentwurf sollte nach den Vorstellungen der Unionsabgeordneten gleichzeitig regeln, dass im Falle der öffentlichen Forderung nach einem islamistischen Gottesstaat eine zwingende Regelausweisung eingeführt wird, die Erteilung eines Aufenthaltstitels zu versagen ist und Leistungsansprüche im Asylbewerberleistungsgesetz und im Sozialrecht erlöschen. Zudem forderte die CDU/CSU in dem Antrag die Regierung auf, Vereine und Organisationen zu verbieten, die in Deutschland ein islamistisches System errichten wollen.

„Die Bundesregierung hat tatenlos dabei zugesehen, wie ein immer größeres und radikaleres islamistisches Milieu in unserem Land heranwächst. Die Migrationskrise ist nicht gelöst, die Ampel agiert weiter viel zu zögerlich. Wir brauchen eine Verschärfung der Abschiebungs- und Gewahrsamsregeln für ausreisepflichtige Kriminelle. Abschiebungen auch nach Afghanistan und Syrien müssen für Straftäter und Gefährder aufgenommen werden,“ so der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Breilmann.

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