BerlinBericht Nr. 50 vom 26.04.2024

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Das Bundesverfassungsgericht hat sich am Mittwoch erneut mit der jüngsten Wahlrechtsreform der Ampel-Regierung beschäftigt. Die von der Ampel-Koalition eingeführte Neuregelung ist seit vergangenem Juni in Kraft und soll erstmals bei der nächsten Bundestagswahl angewendet werden. Die Unionsfraktion hatte gegen die Pläne der Ampel in Karlsruhe geklagt. Wegen der Bedeutung des Prozesses waren Fraktionschef Friedrich Merz und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt bei der Verhandlung in Karlsruhe anwesend. Am zweiten und letzten Tag der mündlichen Verhandlung ging es unter anderem um die Frage, ob durch die Neuregelung die Unmittelbarkeit und Gleichheit der Wahl beeinträchtigt wird. Ein Urteil dürfte erst in einigen Monaten fallen.

Nach dem neuen Ampel-Wahlrecht können Gewinner von Direktmandaten nur dann in den Bundestag einziehen, wenn ihre Mandate von der Anzahl der Zweitstimmen gedeckt sind, die ihre Partei erzielt. Das heißt: Mehrheitlich gewählte Abgeordnete können leer ausgehen. Außerdem fällt die sogenannte Grundmandatsklausel weg. Sie garantierte bislang, dass eine Partei, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, trotzdem in den Bundestag einziehen kann, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnt.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Breilmann stellte am Rande einer Sonderfraktionssitzung der CDU/CSU, bei der über die mündliche Verhandlung in Karlsruhe berichtet wurde, am Donnerstag in Berlin klar, dass eine Reform des Wahlrechts notwendig sei, um den Bundestag von jetzt 734 auf 630 Abgeordnete zu verkleinern. In dem Zusammenhang bedauerte der CDU-Politiker aber, dass die Koalition nicht gemeinsam mit der Opposition nach einer Lösung gesucht hat – so wie es bislang bei jeder Wahlrechtsreform gute Praxis war. Die jetzige Reform, gegen die die Union gemeinsam mit anderen vor dem Verfassungsgericht klagt, beachte fundamentale Grundsätze unseres Wahlrechts nicht. So werde das Direktmandat weitestgehend entwertet.

AufarbeitungHaftzwangsarbeit

In Vertretung des Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Breilmann auf Einladung der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) an der Präsentation der Vorstudie „Zwangsarbeit politischer Häftlinge in Strafvollzugseinrichtungen der DDR“ im Senatssaal der Humboldt-Universität in Berlin teilgenommen. Die Aufarbeitung der Haftzwangsarbeit in der ehemaligen DDR ist nicht nur für die Opfer der SBZ/SED-Diktatur, sondern auch für unsere Zivilgesellschaft von großem Interesse.

Die UOKG e.V. initiierte dazu eine von der Beauftragten für Kultur und Medien finanzierte Vorstudie. Die Durchführung der Forschungen realisierte die Humboldt Universität zu Berlin, unter der Leitung von Professor Jörg Baberowski, der die Forschungsergebnisse mit den beteiligten Wissenschaftlern präsentierte. Durch eine intensive Aufklärung der Arbeitsbedingungen u.a. im Hinblick auf verwendete Gefahrenstoffe, soll für die Betroffenen eine Verbesserung bei der Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden von Haftzwangsarbeit erreicht werden. Weiterhin stellt die Sensibilisierung einer breiten Bevölkerung für die zum Teil unter unmenschlichen Arbeitsbedingungen hergestellten Produkte und deren Profiteure eine zivilgesellschaftliche Aufgabe dar. (Bild: v.l.n.r.: Im Gespräch nach der Präsentation der Forschungsergebnisse: CDU-MdB Michael Breilmann, Evelyn Zupke, SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag und Dieter Dombrowski, UOKG-Vorstand)

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